Das Dreckeimerrennen wird in Neustadt an der Hochfirstschanze ausgetragen. Die Rennstrecke führt vom Schützenhaus
in der Schützenstraße bis zur Unterführung der B31. Die Veranstaltung läuft über zwei Tage. Eine Zeltstadt rundet
das Rennwochenende ab. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Das Reglement
1. Nur originale Kunststofftonnen für Restmüll oder Bio mit zwei Rädern
werden zugelassen. Jedem Fahrer ist freigestellt, ob er eine 35,
50 oder 60 Liter Tonne verwendet. Alle starten in der gleichen Klasse.
2. Auf jeder Tonne darf nur ein Fahrer aufsitzen.
3. Jede Tonne muss vor dem Rennen durch die technische Abnahme begutachtet und für das Rennen freigegeben werden.
4. Den Anweisungen der Rennleitung und Streckenposten ist unbedingt
Folge zu leisten.
5. Frühstart wird mit Strafsekunden geahndet, Karambolagen können zur
Disqualifikation führen.
6. Jeder Fahrer benötigt eine eigene geeignete Schutzausrüstung (feste
Kleidung mit Protectoren, sowie ein Integralhelm!) und eine eigene
Renntonne.
7. Änderungen des Reglements und Ablaufs vorbehalten. Bitte auf die Informationen im Fahrerbriefing achten.
8. Die Teilnahmegebühr beträgt 10,-- Euro je Starter.
9. Es ist möglich das sich Teilnehmer eine Tonne teilen, dies muß auf der Anmeldung vermerkt werden!
Technische Modifikationen der Tonne
1.) Die Tonnen müssen leer und sauber sein. Es dürfen keine zusätzlichen
Gewichte mitgeführt werden.
2). Zur Verhinderung des Abschürfens des Deckelscharniers kann dort
ein Schutz angebracht werden.
3). An den original Rollen und Achsen sind außer Distanzscheiben und
Schmiermittel keine Veränderungen erlaubt. Ebenso verboten ist das Anbringen von weiteren Rollen, breiteren Achsen, Motoren oder Hilfsmitteln etc.
4.) Um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten, dürfen keine
abstehenden Teile z.B. Spoiler, Auspuffrohre, Flügel angebracht werden.
5). Zum Schutz des Hüftbereiches ist ein Sitz - bzw. Liegepolster vorgeschrieben.
Regeln für die Gauditonnen
Vorgeschrieben:
- bei Einsatz von mehr als zwei Rädern die Verwendung einer fahrzeuggerechten Bremse
Zulässig:
- Bau- oder Verwendung eines Fahrzeuges (z.B. Einkaufswagen Schubkarre, Fahrad, Inlineskates, Bollerwagen), dabei
Verwendung von Teilen einer Mülltonne
- Anbringung von mehr als zwei Rädern jeglicher Größe
- Aufbau durch Spoiler, Flügel, Sportgegenstände, etc.
- Verwendung von Beleuchtung
- Einbau einer Lenkung oder Lenkhilfe (z.B. Kettcar)
- Verwendung von großen Mülltonnen (z.B. 1000L)
Nicht zulässig:
- abstehende, spitze und scharfkantige Teile
Der Veranstalter behält sich vor, Tonnen die gefährlich für den Teilnehmer oder das Publikum sind, abzulehnen!
Die Gauditonnen starten nicht auf der Rampe, sondern auf der geteerten Straße. Bei den Gauditonnen kommt es auf
keinen Fall auf Geschwindigkeit, sondern nur auf Originalität und Ideenreichtum an.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle aller Art und aller daraus entstehenden Schädigungen bei Teilnehmern,
als auch gegen Dritte! Die Teilnahme ist alleiniges Risiko des Teilnehmers!
Klassen
Gestartet wird folgenden Klassen:
1er Wertung
4er Wertung (Mannschaft)
Gauditonnen (keine Zeitwertung!)
und zum Schluß noch das allerwichtigste:
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
1. Die Rennleitung erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Rennteilnehmer unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen zur Erfüllung der Auswertung der Renndaten und zur Siegerehrung (z.B. Name und Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, etc.).
2. Durch ihre Rennteilnahme und die damit verbundene Anerkennung der Regeln im Anmeldeformular stimmen die Rennteilnehmer der
Erhebung,
Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung)
Nutzung
ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Rennens zu.
Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
3. Durch ihre Anmeldung und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Rennteilnehmer außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht
4. Jeder Rennteilnehmer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit
Löschung oder Sperrung seiner Daten